Kapitalanleger und selbst nutzende Eigentümer innerhalb einer WEG-Verwaltung haben meist nicht die gleichen Ziele und Interessen. Für den Verwalter bedeutet dies: er muss neben der kaufmännischen und technischen Verwaltung des Objekts auch die Fähigkeit mitbringen, als kompetenter, neutraler und vertrauenswürdiger Berater zu aufzutreten.
Pünktliche Erstellung einer Jahresabrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum (Gesamt-/Einzelabrechnung). Erstellung einer detaillierten Betriebs- und Heizkostenabrechnung für den Mieter nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Recherche, Auswahl und Beauftragung von qualifizierten Handwerksbetrieben. Terminliche und sachliche Überwachung der auszuführenden Aufgaben.
Führung und Abrechnung von Hausgeldkonten, Einnahme- und Ausgabekonten sowie Rücklagekonten nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung.
Ordnungsgemäße Durchführung der ordentlichen und außerordentlichen Eigentümerversammlungen. Protokollierung der Versammlungen sowie Versand des Sitzungsprotokolls an alle Miteigentümer. Einberufung und Durchführung von Verwalterbeiratssitzungen.
Führen der Konten der WEG. Rechnungskontrolle und Rechnungsausgleich: Sachliche und rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen und Anweisung der Beträge.
Aufstellung, Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung.
Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Heizung, Aufzüge, Blitzschutzanlagen und Notbeleuchtungen durch Handwerker, Sachverständige und TÜV
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